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Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch haben, können Sie sich am besten per E-Mail an mich wenden. Bitte geben Sie dabei kurz an, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder die Behandlung selbst bezahlen möchten. Im Erstgespräch geht es zunächst darum, Ihre aktuelle Situation und Ihr Anliegen kennenzulernen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu gewinnen.


Probatorische Sitzungen
An das Erstgespräch können sich weitere diagnostische und probatorische Sitzungen anschließen. Sie dienen einer genaueren diagnostischen Einschätzung und der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der bestehenden Beschwerden, ihrer Entstehung und der Faktoren, die sie möglicherweise aufrechterhalten.
Gemeinsam entwickeln wir daraus erste Therapieziele und eine individuelle Behandlungsplanung.
Die probatorische Phase dient zugleich der Entscheidung, ob eine vertrauensvolle und tragfähige therapeutische Zusammenarbeit möglich erscheint.


Beantragung und Kostenklärung
Das weitere Vorgehen bei der Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Krankenversicherung.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt eine gegebenenfalls erforderliche Beantragung der Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten möglichst frühzeitig klären, in welchem Umfang ihr individueller Tarif psychotherapeutische Leistungen übernimmt und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler tragen die Behandlungskosten selbst.
Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.


Psychotherapeutische Behandlung
Nach Abschluss der diagnostischen und probatorischen Phase beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Die Sitzungen finden in einem gemeinsam vereinbarten, zunächst häufig wöchentlichen Rhythmus statt.
Therapieziele und Vorgehensweise werden im Verlauf immer wieder gemeinsam überprüft und bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst.