Gesetzliche Krankenversicherung
Als Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich psychotherapeutische Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Die erforderlichen Formalitäten und eine gegebenenfalls notwendige Beantragung der Psychotherapie besprechen wir im Rahmen der ersten Sitzungen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif in unterschiedlichem Umfang übernommen.
Auch die erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren unterscheiden sich zwischen den Versicherungen. Ich empfehle Ihnen daher, sich möglichst vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle darüber zu informieren,
• in welchem Umfang ambulante Psychotherapie Bestandteil Ihres Tarifs ist,
• welche Anzahl an Sitzungen übernommen wird,
• ob vor Beginn einer Psychotherapie eine Genehmigung erforderlich ist und
• welche Unterlagen hierfür benötigt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine 50-minütige Sitzung wird ein Honorar von 153,02 Euro berechnet (GOP 870, 3,5-facher Steigerungssatz).